Eigentumswechsel

Für die Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren richten wir uns gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren sowie § 12 Abs.1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Lichtenau an den Grundstückseigentümer bzw. Anschlussnehmer.

Bei Änderungen des Eigentümers bzw. des Anschlussnehmers muss die Abrechnung schriftlich bei uns beantragt werden. Dieser Antrag ist vom alten sowie vom neuen Eigentümer zu unterschreiben. Das entsprechende Antragsformular können Sie über den folgenden Link downloaden:

 

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Hochbehälter Dalheim
Hochbehälter Dalheim

Stadtwerke Lichtenau GmbH

Leihbühl 21
33165 Lichtenau

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