Erstattung überzahlter Umsatzsteuer für Wasserhausanschlüsse für die Jahre 2000 bis 2009
Die Stadtwerke Lichtenau GmbH teilt mit, dass der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 08.10.2008 entschieden hat, dass für Wasserhausanschlüsse (Wasseranschlussbeiträge und Wasseranschlusskosten) statt des vollen Umsatzsteuersatzes von 16 % bzw. ab 2007 19 %, nur der ermäßigte Um-satzsteuersatz von 7 % erhoben werden darf. Damit revidiert der BFH eine Vorgabe des Bundes-finanzministeriums aus dem Jahr 2000. Wer nach dem 10. August 2000 und vor dem 01.07.2009 einen Trinkwasseranschluss neu gebaut, erneuert, ausgetauscht oder repariert hat, oder einen Wasseran-schlussbeitragsbescheid erhalten hat, könnte Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der von ihm bezahlten Umsatzsteuer haben.
Dazu müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- die Abrechnung ist in der Zeit vom 10.August 2000 bis 30. Juni 2009 erfolgt
- die Abrechnung ist nicht mit einem Umsatzsteuersatz von 7 % berechnet worden
- es erfolgte kein Anschluss für den unternehmerischen Bereich mit Anspruch auf Erstattung nach § 15 UStG
- die Kosten sind direkt an die Stadt Lichtenau bzw. Stadtwerke Lichtenau GmbH gezahlt worden
Anschlussnehmer, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, können bei Vorliegen der Voraus-setzungen die Rückzahlung der im genannten Zeitraum zuviel gezahlten Umsatzsteuer bei der Stadtwerke Lichtenau GmbH beantragen.
Der Antrag und weitere Informationen sind im Internet unter www.stadtwerke-lichtenau.de und bei der Stadtwerke Lichtenau GmbH, Leihbühl 21, 33165 Lichtenau erhältlich. Weiterhin liegt der Antrag im Bürgerbüro der Stadt Lichtenau aus. Kunden, für die eine Erstattung in Frage kommt, werden gebeten, den Antrag ausgefüllt und unterschrieben mit einer Kopie der Rechnungen für Wasser-anschlussbeiträge und Wasseranschlusskosten einzureichen. Nur ein vollständig ausgefüllter Antrag mit den Rechnungskopien ermöglicht eine schnelle Prüfung und Auszahlung des Differenzbetrages.
Es wird um Verständnis gebeten, dass aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anträge die Bearbei-tung in Reihenfolge des zeitlichen Eingangs erfolgt.
Bei Rückfragen steht das Team der Stadtwerke Lichtenau GmbH telefonisch unter 05295/997688-0, persönlich oder per E-Mail (info@stadtwerke-lichtenau.de) zur Verfügung.
Stadtwerke Lichtenau GmbH
Leihbühl 21
33165 Lichtenau
Telefon: 05295 / 997688-0
Fax: 05295 / 997688-28
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